Liebe Mitglieder!
Hiermit laden wir Euch herzlich zu der Jahreshauptversammlung am 27. Januar 2016 im Hotel Marriott ein. (H-1052 Budapest, Apáczai Csere János u. 4.)
In diesem Jahr werden wir auf Wunsch aus dem Kreise der Mitglieder die Hauptversammlung mit einer Tischmesse verbinden damit wir uns untereinander und unsere Firmen noch besser kennenlernen können.
Die Tischmesse wird bereits ab 17 Uhr beginnen und dann in die Hauptversammlung ab 19.00 Uhr übergehen.
Die Teilnahme an der Messe ist für Mitglieder bzw. den von ihnen vertretenen Firmen kostenfrei. Bei Interesse füllt bitte rechtzeitig den entsprechenden Teil des Anmeldeformulars aus, damit wir Euch einen entsprechenden Platz reservieren können. Gäste(firmen) können bei vorhandenem Platz und gegen eine entsprechende Teilnahmegebühr ebenfalls teilnehmen, bitte hierzu ans Sekretariat wenden.
Die vorläufige Tagesordnung könnt Ihr der beigefügten Anlage entnehmen, über Eure rege und aktive Teilnahme an beiden Teilen der Veranstaltungen würden wir uns freuen.
Weiterhin möchten wir Euch darüber informieren, dass Ihr das Video der Weihnachtsfeier vom 12. Dezember 2015 unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=liwud9Ew26Q erreichen könnt. Wir wünschen Euch viel Spaß dabei und für alle ein frohes, gesundes und erfolgreiches 2016 vom gesamten Vorstand.
Vorläufige Tagesordnung:
TOP 1) Behandlung von Anträgen
TOP 2) Bericht des Vorstandes
TOP 3) Bericht des Kassenführers
TOP 4) Bericht des Kassenprüfers
TOP 5) Entlastung des Vorstandes
TOP 6) Vorstellung und Verabschiedung des Finanzbudgets für das Geschäftsjahr 2016
TOP 7) Festsetzung des (Mitglieder)Jahresbeitrages
TOP 8) Sonstiges
Entsprechend §5 der Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen können von den Mitgliedern Anträge für die Mitgliederversammlung bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich per E-Mail beim Vorstand eingereicht werden.
Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gemäß §2 der Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen nur Mitglieder, die vor der Eröffnung der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß aufgenommen wurden und alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Beiträge entrichtet haben, stimmberechtigt sind.